Welt, Europa: Cotonou-Folgeabkommen zwischen EU und OAKP-Staaten
(Dezember 2020) Die Verhandlungsführer*innen haben eine neue Einigung über den Wortlaut des Cotonou-Folgeabkommens erzielt. Das Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und der Organisation der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (OAKPS) muss noch von den Vertragsparteien gebilligt, unterzeichnet und ratifiziert werden. Das Abkommen umfasst u. a. die Bereiche nachhaltige Entwicklung, nachhaltiges Wachstum, Menschenrechte, Frieden und Sicherheit. Es ist darauf ausgerichtet, alle beteiligten Regionen zu stärken und bietet eine Richtlinie für die Zusammenarbeit der EU und der OAKPS in den kommenden 20 Jahren. Das Abkommen soll die Mitglieder außerdem besser vorbereiten, um auf globale Herausforderungen zu reagieren, wie aktuell die Corona-Pandemie oder den Klimawandel. Bis es zur Unterzeichnung des Abkommens kommt, steht noch die Zustimmung des Europarates auf der Grundlage von Vorschlägen der Kommission aus. Geplant ist die Unterzeichnung für einen späteren Zeitpunkt im Jahr 2021. Bis dahin wird das gegenwärtige Cotonou-Abkommen voraussichtlich verlängert. Das Folgeabkommen besteht aus einem Grundlagenteil, der die Werte und strategischen Schwerpunktbereiche von EU und OAKPS darlegt, sowie aus drei spezifisch handlungsorientierten Regionalprotokollen: Afrika, Karibik und Pazifik. Die Verhandlungen für das neue Abkommen laufen seit September 2018.
Info: Europäische Kommission, Wetstraat 170, 1040 Brüssel, Belgien, Tel. 00800 67891011, Kontaktformular auf der Website, https://ec.europa.eu