Wiesbaden, den 8. Dezember 2022
Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Darin enthalten: Artikel 26 mit dem Recht auf Bildung. Dies ist Auftrag und Verpflichtung zugleich!
„Um den Kreislauf der Armut nachhaltig zu durchbrechen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen, bedarf es einer hochwertigen und kostenfreien Bildung weltweit. Durch die COVID-19-Pandemie hat sich die Situation weltweit dramatisch zugespitzt. 500 Millionen Schülerinnen und Schüler hatten während der Schulschließungen keine Möglichkeit, am Online-Unterricht teilzunehmen. Dazu kommen rund 260 Millionen Kinder in Krisenregionen und auf der Flucht, die nicht zur Schule gehen können. Das Ziel 4 der globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals SDG, Ziel 4.1), bis2030 allen Kindern und Jugendlichen weltweit eine inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung zu ermöglichen, wird die Weltgemeinschaft nach heutigem Stand krachend verfehlen“, so Dr. Kambiz Ghawami, Vorsitzender des World University Service (WUS).